WEIT>>SICHTEN – DER PODCAST VON AFILEON
Familien-KG: Immobilienvermögen steuerfrei übertragen
08. Oktober 2026 · 22 Minuten · Experten Update · Prof. Dr. Stephan Knabe und Claudia Breitschaft
Shownotes
In dieser Folge von Weit>>sichten spricht Prof. Dr. Stephan Knabe mit Claudia Breitschaft (Steuerberaterin, Wirtschaftsprüferin, Fachberaterin für Unternehmensnachfolge und Testamentsvollstreckung) über die Familienpoolgesellschaft (vermögensverwaltende KG) als Instrument, um großes Immobilienvermögen – etwa ein Mehrfamilienhaus in München – bereits zu Lebzeiten steueroptimiert und streitvermeidend an die nächste Generation zu übertragen. Themen: Aufbau und Gesellschaftsvertrag der Familien-KG, Nutzung von Freibeträgen alle zehn Jahre, steuerliche Behandlung (Grunderwerbsteuer, Ertragsteuer, Privatvermögen), typische Knackpunkte in der Beratungspraxis sowie Praxisbeispiele aus München. Hinweis: Die im Gespräch genannten Steuersätze und Freibeträge sind allgemeine Beispielwerte aus der Beratungspraxis und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.
🤖 KI-Hinweis: Diese Folge wurde mit Hilfe von KI-Tools produziert.
Diese Folgen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Steuerberatung im Einzelfall. Für eine konkrete Beurteilung Ihrer Situation wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater Ihres Vertrauens. Berufsrechtlicher Hinweis nach § 57 Abs. 1 StBerG und § 9 BOStB.
Claudia Breitschaft:
Das ist ganz eine interessante Möglichkeit, dass ja das Gesellschaftsrecht,
der Gesellschaftsvertrag bricht das Erbrecht. Wenn ich aber nicht möchte,
dass das Vermögen auch nur auf die Kinder weiter übergeht oder
Familienfremde nicht mit beteiligt werden, kann ich das im
Gesellschaftsvertrag ausschließen.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Herzlich willkommen zu Weitsichten, dem Podcast von Afilion. Ich habe heute
zu Gast Claudia Breitschaft, Steuerberaterin, Wirtschaftsprüferin und
darüber hinaus noch Fachberaterin für Unternehmensnachfolge und für
Testamentsvollstreckung. Also eine ausgewiesene Expertin, wenn es um die
Frage geht, wie man Vermögen überträgt. Herzlich willkommen.
Claudia Breitschaft:
Herzlich willkommen. Vielen Dank für die Einladung, Stefan. Ich freue mich
sehr, dass ich über das Thema Nachfolge hier sprechen darf.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Sehr, sehr schön. Äh, ich freue mich auch, dass du, äh, uns ein spannendes
Thema und einen spannenden Sachverhalt mitgebracht hast, ähm, den ich, äh,
glaube ich, für sehr praxisrelevant halte. Und zwar, äh, konkret der Fall:
Man hat ein, eine Familie, einen Vermögensgegenstand, der sehr groß ist, zum
Beispiel ein Mehrfamilienhaus in München. Du kommst ja aus München. Ähm, und
das ist aber auch im Wesentlichen das Vermögen, das, äh, der, der Familie.
Und, ähm, es gibt mehrere Kinder und, äh, natürlich würde im Falle dessen,
dass die Eigentümerin, der Eigentümer des Hauses verstirbt, eine große
Erbschaftssteuer anfallen. Ähm, die Erbschaftssteuer, wirst du ja sicherlich
gleich was zu sagen, sind, sind immense Beträge, aber dafür gibt es eine
kluge Lösung, wie man bei solchen Häufungen von Vermögen in einem
Vermögensgegenstand vorgehen kann. Insofern, wie würdest du so etwas
gestalten?
Claudia Breitschaft:
Stefan, vielen Dank für die Frage. Wir haben tat, in der Tat in München häu-
häufig das Problem, dass Familienunterneh, Famili, Familienvermögen in einem
v, Immobilienobjekt gebündelt ist und häufig dann im Erbfall die Liquidität
fehlt, um die Erbschaftssteuer zu bezahlen. Also das heißt, der Auslöser des
Themas ist eigentlich, Vermögen generationsübergreifend zu übertragen zu
Lebzeiten, um eben Streitfälle im Erbfall zu verhindern, beziehungsweise
zumindestens, was man im Vorfeld lösen kann, schon zu Lebzeiten zu lösen.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Also, du löst nicht nur das steuerliche Problem, sondern du verhinderst auch
noch, dass die Familie in Streit gerät.
Claudia Breitschaft:
Genau, weil das-- Im Erbfall ist es häufig so, dass falsche Erwartungen, äh,
geweckt werden der Erben. Ähm, sie denken, sie erben 'ne große Fam, äh, 'ne
großes Immobilienvermögen, aber dass da auch Kosten und auch Steuern dafür
anfallen, das ist häufig nur nachrangig zu bedenken.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Ja.
Claudia Breitschaft:
Ein wesentliches Thema ist auch, dass in Erbfällen auch die, äh, Substanz,
äh, eben für das Vermögen verloren geht und eventuell auch Verkäufe eben
dann vom Familienvermögen, äh, erforderlich san. Und wir haben i-in der
Praxis jetzt sehr, sehr häufig das Thema, dass die Mandanten kommen, äh,
haben vielleicht 'n Erbfall im Freundeskreis, in der Familie, in der
Nachbarschaft und berichten über diese Them, über das Thema. Und in dem
Zusammenhang kommen die Mandanten häufig: "Sp, äh, was kann ich machen? Was
kann ich zu Lebzeiten machen?" Weil das Problem ist, zu Lebzeiten viele
Mandanten wollen natürlich übergeben, wollen an die Kinder übergeben.
Letztlich wollen sie aber doch noch, wollen sie aber doch noch das Sagen
über das-
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Ja.
Claudia Breitschaft:
-Vermögen haben. Und hier haben wir ein, die Familien-KG entwickelt,
zusammen mit einer Rechtsanwaltskanzlei in München, wo wir eben dieses,
diese Problematik, ähm, bearbeiten beziehungsweise berücksichtigen. Probleme
gibt's ja hauptsächlich auch da, wenn zu Lebzeiten Vermögen übertragen wird,
dass, ähm, die, die Eltern, häufig haben sie Bedenken: Was ist mit
minderjährigen Kindern? Was ist mit Schwiegerkindern? Also sobald mal ein
Schwiegerkind in die Familie kommt, sobald mal, äh, Patchworkfamilien in
die, äh, in die, äh, Nachfolge einbezogen wird, gibt's ja häufig das Thema:
"Ich würd gern übertragen, aber..."
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Mhm. Das heißt also, ihr gründet dafür eine eigene Gesellschaft, in die ihr
dann diesen Vermögensgegenstand einbringt, also dieses Haus einbringt. Und,
äh, vielleicht kannst du mal erzählen, wie so etwas funktioniert.
Claudia Breitschaft:
Ja. Also der, d-der Mandant, äh, der Vater, ähm, gründet in, in der Regel
oder wir empfehlen das auch schon von Anfang an, die Kinder mit aufzunehmen.
Die gründen 'ne KG, 'ne vermögensverwaltende KG im ersten Schritt. Die wird
dann in die, ins Handelsregister eingetragen. Im zweiten Schritt wird dann
ein Gesellschaftsvertrag gemacht und das ist die Herausforderung, den
Gesellschaftsvertrag klar zu- Formulieren. Weil der Gesellschaftsvertrag
regelt praktisch das Miteinander der Gesellschafter, aber auch des
Gesellschaftsvermögens. Also in unserem Fall der Familienmitglieder mit dem
Familienvermögen. Und hier gibt's sehr, sehr viele Details, die zu
berücksichtigen sind. Beispielsweise, wer darf Gesellschafter sein? Was
passiert mit den Gewinnen der Gesellschaft? Was passiert, wenn ein
Gesellschafter ausscheidet? Was passiert, wenn ein Familienmitglied
verstirbt? Äh, wer darf Gesellschafter sein? Und hier regeln wir das in der
Regel so, oder das möchte der Mandant, dass keine familienfremden
Gesellschafter in die Familien-KG aufgenommen werden.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Was ja sicherlich im Sinne des Zusammenhaltes, so ein Mehrfamilienhaus kann
man ja schlecht teilen. Also-
Claudia Breitschaft:
Genau.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
-möglicherweise kann man es teilen rein rechtlich, aber es ist, äh, dann
natürlich nicht mehr dasselbe wie vorher. Insofern sicherlich 'ne sehr
komplexe Anforderung, die man dann im Zusammenspiel zwischen Rechtsanwalt
und Steuerberater wie eine Art Grundgesetz für die Familie verankert in
dieser Satzung.
Claudia Breitschaft:
Sehr gut.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Ja.
Claudia Breitschaft:
Das ist, ähm, das ist der, das ist der erste Schritt.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Ja.
Claudia Breitschaft:
Und wenn diese Hürde geschafft ist, dass man den Gesellschaftsvertrag, äh,
davor schrecken ja viele zurück.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Mhm.
Claudia Breitschaft:
Viele vermögende Privatpersonen, die Begrifflichkeiten, die speziellen
Anforderungen einer Gesellschaft, äh, schrecken doch viele zurück. Ähm, wenn
das geschafft ist, kommt der nächste Schritt. Der nächste Schritt ist die
Einbringung des Vermögens.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Mhm.
Claudia Breitschaft:
Und hier stellt sich die Frage: Welches Vermögen wird eingebracht? Braucht
man zu dem ei, zur Einbringung einen Notarvertrag, beispielsweise für
Immobilien? Muss ja auch im Grundbuch eingetragen werden. Hier entstehen
auch doch erhebliche Kosten.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Ja.
Claudia Breitschaft:
Wenn diese Hürde dann mal geschafft ist, steht das Gerüst für weitere Über,
für die Übertragung. Für die Übertragung schw-- es können dann
Gesellschaftsanteile stückchenweise übertragen werden und somit können
Freibeträge der Kinder, Enkel ausgenutzt werden und können scheibchenweise
Anteile an Familien-KGs übertragen werden. D-das ist der wesentliche
Vorteil, um hier auch, und das schon zu Lebzeiten alle zehn Jahre, ähm, äh,
das zum, äh, umzusetzen.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Das ist der Trick quasi. Man, äh, hat, äh, viele Begünstigte, also Erben,
die dann ihren individuellen Freibetrag haben. Also bei Kindern zum Beispiel
sind es, glaube ich, vierhunderttausend Euro.
Claudia Breitschaft:
Ja, genau.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Und, äh, für Enkel und, und, äh, andere gibt es dann noch weitere
Freibeträge, die etwas niedriger sind. Und die werden dann, äh, die bekommen
dann im Rahmen ihrer Freibeträge das Vermögen übertragen und nach weiteren
zehn Jahren bekommen sie es wieder. Und so geht peu à peu auch ein
Mehrfamilienhaus, was ja in München gern mal seine fünf, sechs, sieben
Millionen Euro wert sein kann, steuerfrei auf die nächste Generation über.
Claudia Breitschaft:
Genau. Und ein weiterer Vorteil ist noch, a, dass auch beispielsweise in der
Regel sind es die Eltern, der Vater oder ein Kind, das besondere Ambitionen
dazu hat, wer führt die Geschäfte, wer, wer übernimmt die, die
Geschäftsführung oder wer führt die Geschäfte für diese KG? Und, äh, das, da
haben dann die Eltern oder der Vater meistens noch 'n ganz guten Hebel, auch
hier weiter in das Immobilienvermögen einzuwirken.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Mhm.
Claudia Breitschaft:
Wir hatten einen ganz interessanten Fall auch. Äh, ich komm noch mal zurück
auf deine Eingangsfrage. Ähm, 'ne Mutter mit vier Kindern, ähm, die hatte
dann eben weiterhin das Sagen. Die Mieteinnahmen waren ihre Altersvorsorge.
Also man bringt das ein und behält sich den Ertrag zurück.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Ja.
Claudia Breitschaft:
Man kann aber auch einbringen und einen Teil des, der Mieteinnahmen und
Erträge in der Gesellschaft lassen, um künftige Instandhaltungen, äh,
Sanierungsaufwendungen abzudecken.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Das heißt, die Kinder bekommen erst mal nichts oder weniger und, äh, für
das, äh, für den Unterhalt der, der älteren Generation, die das Grundstück
vorher besessen hat, wird gesorgt.
Claudia Breitschaft:
Genau.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Und, äh, es werden auch noch, äh, Reserven, äh, geschaffen für den Erhalt
des Vermögens, also für Reparaturen, Instandsetzung.
Claudia Breitschaft:
Genau. Und, äh, und wenn das, wenn das eben nicht über 'ne Gesellschaft...
Die Gesellschaft muss natürlich auch quasi Buchführung, äh, eine
Buchführung, äh, machen, ähm, die muss Offenlegungen machen, die muss, äh,
und davor schrecken dann doch viele zurück.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Mhm. Ist das also auch so bei, bei solchen vermögensverwaltenden äh,
Personengesellschaften, dass die so richtig 'ne Bilanz brauchen und, und 'ne
Offenlegung im, äh, elektronischen Bundesanzeiger?
Claudia Breitschaft:
Äh, die, äh, die Offenlegung ist nicht erforderlich. Wenn ein, ein
Gesellschafter ein persönlich haftender ist-
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Mhm.
Claudia Breitschaft:
-dann ist es nicht erforderlich, aber im Transparenzregister muss auf jeden
Fall aufgenommen werden.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Okay.
Claudia Breitschaft:
Also es sind schon viele form, ähm, formale Themen auch da, aber man hat
natürlich auch 'ne gewisse Verantwortung, Familienvermögen
generationsübergreifend zu übertragen.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Ich meine, vorher musste man ja auch für dieses Haus eine, äh,
Gewinnermittlung durchführen, um dann das entsprechend in der
Steuererklärung zu erklären. Jetzt wird diese Gewinnermittlung quasi durch
die, äh, Familien, äh, poolgesellschaft, durch die Kommanditgesellschaft zum
Beispiel, ähm, abgewickelt und insofern ist es zwar ein höherer Aufwand,
aber, ähm, es ist, äh, immer noch im Rahmen dessen, was man vielleicht
vorher auch betreiben musste, um für die Zwecke der Steuer die Gewinne zu
ermitteln.
Claudia Breitschaft:
Richtig.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Ja. Was mich persönlich interessieren würde: Was passiert denn, wenn man ein
Kind hat, das sagt Familienpool Gesellschaft gut und schön, aber ich möchte
einfach meinen Teil am Erbe haben, ähm, und, äh, möchte das auch vergütet
haben. Äh, wie geht man mit solchen Fällen um?
Claudia Breitschaft:
Wenn der Erbfall da ist, haben wir den Streitfall.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Ja.
Claudia Breitschaft:
In die- bei dieser Anforderung. Deshalb ist unser Ansatz, bereits, äh, zu
Lebzeiten die Kinder mit an den Tisch zu holen. Und das sind oft die
schönsten Termine, die ich mit den Mandanten hab. Der Mandant kommt,
bespricht seine Problematik, möcht Vermögen übertragen, äh, und dann kommt
der finale Moment, wo dann die Kinder mit am Tisch sitzen. Man sieht dann
die Persönlichkeiten der Familie und diese Themen werden dann zu Lebzeiten
offen besprochen. Also dieser Fall, den du grad erwähnt hast, der, ähm, der
tritt tatsächlich dann ein, wenn man sich nicht 'n Nachfolgekonzept überlegt
und das zu Lebzeiten regelt.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Mhm. Also f, besser vorher sprechen, als sich danach streiten.
Claudia Breitschaft:
Genau, genau.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Also insofern ist das auch nicht, äh, ich, ich sag ja häufig, Psychologie
spielt 'ne große Rolle in der Wirtschaft-
Claudia Breitschaft:
Ja.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
-und auch in der Vermögensverwaltung.
Claudia Breitschaft:
Ja.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Man muss halt miteinander reden, die Erwartungen, äh, besprechen.
Claudia Breitschaft:
Ja.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Und dann kann man dafür Vorsorge treffen und da muss unter Umständen dieses
eine Familienmitglied, das kein Interesse daran hat, äh, Gesellschafter in
dieser Familienpool Gesellschaft zu werden, in irgendeiner Art, Weise, äh,
abgefunden werden oder, äh, d, ähm, befriedigt werden, äh, sodass, äh, es
danach eben zu keinem Streit kommt und jeder weiß, was er zu erwarten hat.
Claudia Breitschaft:
Genau, das ist eben die Kommunikation. Wie in so vielen Themen ist auch
hier, äh, sehr, sehr wichtig, dass die Kinder wissen, was ist Vermögen da?
Was ist Liquidität da? Welche Steuerbelastung kommt auf mich zu?
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Mhm.
Claudia Breitschaft:
Und, äh, manche Kinder sind ja auch zum Teil dann schon im Ausland, ähm,
haben dann, die muss man auch noch mal gesondert berücksichtigen. Die wollen
ja auch ihre Interessen vertreten haben. Also das ist doch recht komplex.
Familien san inzwischen komplex.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Ja.
Claudia Breitschaft:
Äh, Patchworkfamilien, äh, viele, äh, im Ausland, wie gesagt, ähm, aber auch
das Vermögen ist komplex. Also wir, ich hatte, ähm, ich hatte einen Fall,
wenn Sie einen Fa, äh, wo wir die, die kamen auch wegen der Familien-KG,
aber das war kein, das war ke, war in dem Fall, die hatten eine Familie,
zwei Kinder, zwei Reihenhäuser. In solchen Fällen ist eine Familien-KG, äh,
nicht zu empfehlen, weil da kann ich Vermögen eins zu eins übertragen,
keiner fühlt sich benachteiligt.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Ja.
Claudia Breitschaft:
Aber sobald ich drei Immobilien hab und zwei Kinder oder zwei, eine
Immobilie und fünf Kinder, wird's kompliziert. Und je transparenter die
Eltern damit umgehen, die Familie damit umgeht, ähm, und wichtig ist auch
immer, und das bestätigen mir auch die Mandanten, die Schwiegerkinder, ähm,
nur begrenzt mit einzubeziehen.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Mhm. Also da, äh, ist es denn möglich, durch diese, äh, Familiengesellschaft
auch Einfluss zu nehmen auf die individuellen Vereinbarungen zwischen
Ehegatten sozusagen?
Claudia Breitschaft:
Genau, richtig. Das ist ganz 'ne interessante Möglichkeit, dass ja das
Gesellschaftsrecht, der Gesellschaftsvertrag bricht das Erbrecht.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Mhm.
Claudia Breitschaft:
Das heißt konkret, wenn im Testament steht oder im Erbfe, äh, in der
gesetzlichen Erbfolge, äh, wer Erbe sein wird, kann, kann ich das zum
Beispiel jetzt die Ehefrauen haben ja, wenn nix geregelt ist, haben ja die,
äh, können ja zur, erben ja zur Hälfte. Wenn ich aber nicht möchte, dass das
Vermögen au, nur auf die Kinder weiter übergeht oder Familienfremde nicht
mit beteiligt werden, kann ich das im Gesellschaftsvertrag ausschließen.
Also Gesellschaftsvertrag regelt die, d, regelt, dass das Vermögen in der
Familie bleibt.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Mhm.
Claudia Breitschaft:
Auch bei Trennungsfällen.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Also das hört sich wirklich nach 'ner sehr guten Lösung an, wenn solche
großen Vermögensgegenstände vorhanden sind und man eben nicht genügend hat,
um sie auf alle Kinder gleichmäßig zu verteilen.
Claudia Breitschaft:
Genau.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Sondern, äh, dass es zu einer Ungleichverteilung kommt, äh, eben weil die
Anzahl der Vermögensgegenstände oder vielleicht die, die Wertverhältnisse
zwischen einzelnen Vermögensgegenständen zu groß ist, dann gibt es einfach
keine faire Verteilung und dann packt man lieber alles in eine
Familienpoolgesellschaft.
Claudia Breitschaft:
Genau.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
In diesen Vermögenspool und, äh, trifft, äh, eine Regelung, die für alle
passt.
Claudia Breitschaft:
Richtig.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Jetzt haben wir hier eine Familienpoolgesellschaft und insofern, du hast
vorhin gesagt, sie ist vermögensverwaltend. Wie ist das denn steuerlich? Was
haben wir denn steuerlich zu erwarten? Auch zum Beispiel, wenn wir das
Grundstück einbringen, gibt's da noch mal Grunderwerbsteuer? Erzähl uns doch
mal, welches steuerliche Regime da gilt.
Claudia Breitschaft:
Ja, Stephan, vielen Dank für die Frage. Der Punkt ist mir auch sehr wichtig.
Wir, äh, die Familienpoolgesellschaft ist ja 'n Instrument, zu Lebzeiten
Privatvermögen zu übertragen. Anders bei den F, äh,
Familienholdinggesellschaften. Hier geht's ja schwerpunktmäßig um
Beteiligungen, Immobilien, die hoch, hoch, äh, mit, mit hohen Schulden. Das
ist rei, wird in der Regel 'ne Ka, als Kapitalgesellschaft behandelt. Hier
das Instrument der vermögensverwaltenden KG für die Nachfolgethemen zu
Lebzeiten ist ja reines Privatvermögen und wird auch, das ist mir ganz
wichtig an der Stelle zu sagen, ich, über die, über das Vermögen kommt zwar
der Deckmantel der KG, geregelt durch den Gesellschaftsvertrag, aber das
Vermögen, die Kunst dabei ist es in der Beratung, dass es Privatvermögen
bleibt.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Mhm.
Claudia Breitschaft:
Wenn es Privatvermögen bleibt, auch steuerlich, hab ich kein Thema mit der
Grunderwerbsteuer.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Mhm.
Claudia Breitschaft:
Hab ich kein Thema mit der Ertragssteuer, sofern der, die Zehn-Jahres-Frist
bei den, äh, eingehalten ist. Ich hab Bewertungsrechtlich und
schenkungssteuerliche Themen, aber die gilt es ja durch diese durch diese
scheibchenweise Übertragung zu vermindern.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Das heißt also, man kann das Grundstück sowohl ertragsteuerlich steuerfrei
einbringen, als auch hinsichtlich der Grunderwerbsteuer fällt nichts an.
Also man kommt da rein und ansonsten gilt es weiterhin, Einkommenssteuer ist
natürlich zu zahlen auf die Mieten, ähm, aber es fallen jetzt nicht Dinge an
wie Gewerbesteuer oder, ähm, andere Unannehmlichkeiten. Und, äh, dann muss
man halt eben darauf achten, dass die Verträge so gestaltet sind, dass es
weiterhin im Privatvermögen verbleibt.
Claudia Breitschaft:
Genau, vollkommen richtig.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Also das hört sich ja alles, äh, zu gut an, um wahr zu sein. Und ich kann
mir vorstellen, dass es in irgendeiner Weise Herausforderungen gibt oder
Knackpunkte, dass das nicht, ähm, weitverbreitet ist. Ihr habt, ihr habt
dieses Modell entwickelt, ähm, es hat viele, viele Vorteile. Ich sehe keine
Nachteile. Ähm, aber gibt es eventuell doch irgendwelche Knackpunkte, auf
die man achten muss?
Claudia Breitschaft:
Ja, die gibt es. Das Hau-- Das Hauptthema bei Privatvermögen ist es vor
allem, dass die Familien häufig keine komplexen und komplizierten Strukturen
wollen.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Mhm.
Claudia Breitschaft:
Äh, ich hatte beispielsweise einen Fall, äh, eine Witwe hat vor über
fünfundzwanzig Jahren eine Immobilie in einer Villenlage Mehrfamilienhaus
übertragen mit Nießbrauchsvorbehalt an die beiden Söhne. Hier wurde, ist
keine Schenkungssteuer angefallen. Die, die Dame ist jetzt vor kurzem
verstorben. Jetzt kommen die zwei Brüder, ähm, sehr vermögend in mit der
Immobilie, haben weder Erbschaftssteuer noch Schenkungssteuer bezahlt und
wollen das jetzt an die nächste Generation übertragen.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Mhm.
Claudia Breitschaft:
Hier haben wir die Herausforderung, die zwei Brüder zu überzeugen, die einen
bodenständigen Beruf haben, äh, mittlerweile auch in Rente sind. Äh, die
wollen was Einfaches machen. Aber einfach, ähm, im Sinne von: Das versteht
jeder. Das ist die Herausforderung, die Mandanten davon zu überzeugen, dass
es, dass man mit eine gewisse Verantwortung hat, das Familienvermögen
generationsübergreifend zu übertragen. Die Alternative ist, wie gesagt, der
Verkauf. Und hier geht's darum, wir haben dann, wenn die es wiederum an die
Kinder übertragen, dann wird die Anzahl der Gesellschafter mehr. Der
Immobilienwert ist enorm gestiegen und aus meiner Sicht ist in dem Fall
wichtig entweder ein Verkauf oder eine Familien-KG. Und hier sind natürlich
die Brüder konfrontiert mit Begrifflichkeiten, was sie ihr ganzes
Berufsleben lang nicht hatten. Und die wollen halt was Einfaches, wie es
damals die Mutter gemacht hat.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Mhm.
Claudia Breitschaft:
Aber die Immobilienwerte haben sich verändert, die Anzahl der
Familienmitglieder hat sich verändert. Und hier ist die Herausforderung und
der Knackpunkt, dass wir auch diese Menschen, dass wir auch diese
vermögenden Familien hier ein Stück begleiten.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Also das ist, äh, interessant, dass hier wieder dieser menschliche Aspekt,
äh, 'ne große Rolle spielt und dass man den halt eben auch mit
berücksichtigen muss, äh, äh, die, dass, äh, eben diese, äh, die Personen
nicht nur, äh, vermögende Privatpersonen sind, sondern eben auch Menschen,
die bestimmte, äh, Ansprüche haben, zum Beispiel, dass Dinge einfach
geregelt werden. Und, ähm, während, äh, Berufsträger wie du und ich, äh, mit
Kommanditgesellschaften täglich umgehen und das für völlig normal halten und
eigentlich für 'ne relativ gering komplexe Rechtsform, äh, und an sich eine
sehr elegante Lösung, wenn ich das mal so sagen darf, ist das vielleicht für
den and, einen oder anderen erschreckend. Aber wenn man sieht, äh, dass eine
Übertragung zum Beispiel von 'nem Münchner Mehrfamilienhaus sechs Millionen
Euro dann zu 'nem Steuersatz von dreiundzwanzig Prozent führt bei Kindern,
bei, äh, entfernteren Verwandten oder Lebenspartnern bis zu fünfzig Prozent,
äh, führen kann, dann sind das natürlich gravierende Werte, die immer dazu
führen, dass das Vermögen verkauft werden muss, weil das hat ja keiner auf
der hohen Kante, es einfach ans Finanzamt zu überweisen.
Claudia Breitschaft:
Vollkommen.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Und insofern sind es gravierende Folgen, wohingegen, äh, das Management
einer KG, bei dem ihr ja auch ganz wesentlich unterstützen werdet, schätze
ich mal, ähm, verhältnismäßig, äh, einfach ist.
Claudia Breitschaft:
Ja, das stimmt. Also wir hat, haben auch häufig Fälle, wo wir vielleicht vor
zehn Jahren, das, das waren unsere ersten Familienpoolgesellschaften, wo wir
das schon mal durchgeführt haben und jetzt in der nächsten Generation, die
tatsächlich auch wieder für neues Vermögen wieder Ka, Familien-KGs, äh,
gegründet werden. Also ich will damit sagen, wenn man das System verstanden
hat, sind die Kinder und die Nachfolgegeneration dankbar, dass es ein
Konstrukt gibt, das klare Regelungen vorgibt und auch 'n Austritt jederzeit
möglich ist. Also man ist zwar in einer gewissen Weise gebunden, aber es
gibt auch Austrittsregelungen und die sind für alle gleich im
Gesellschaftsvertrag geregelt.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Mhm.
Claudia Breitschaft:
Und das ist auch das Spannende, ähm, dass es, wenn das System, wenn diese
Familienpoolgesellschaft in der Familie gelebt und akzeptiert wird, lebt sie
auch, geht sie auch über den Tod hinaus, äh, äh, wird sie dann weiter, äh,
umgesetzt.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Ist ja fast wie die kleine Schwester der Stiftung sozusagen.
Claudia Breitschaft:
Genau, richtig. Bloß es ist, bleibt Privatvermögen und-
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Ja.
Claudia Breitschaft:
-und es gehört einem.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Man gibt es nicht an Fremde ab.
Claudia Breitschaft:
Genau.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Claudia, ich dank dir sehr für deine Ausführung. Das war super spannend,
auch für mich persönlich. Insofern hoffe ich, dass es auch unseren Zuhörern
gefällt. Wie gesagt, wenn es so ist, abonniert unseren Kanal. Lieben Dank,
dass du da warst.
Claudia Breitschaft:
Stefan, vielen Dank für die Einladung. Das hat mir eine große Freude
bereitet, hier zu sein.
Prof. Dr. Stephan Knabe:
Sehr gerne, ebenso. Danke.