- Aktuelles
-
Wenn der Wert nicht passt: Warum sich die Immobilienbewertung bei Erbschaft und Schenkung genau lohnt
Wenn der Wert nicht passt: Warum sich die Immobilienbewertung bei Erbschaft und Schenkung genau lohnt
09.09.2026
Michael von Arps-Aubert
Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, hält oft einen erheblichen Vermögenswert in den Händen. Für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer zählt dabei aber nicht der Preis, den ein Käufer am Markt zahlen würde. Maßgeblich ist der sogenannte Grundbesitzwert, den das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz ermittelt. Und diese typisierte Bewertung kann deutlich vom tatsächlichen Verkehrswert abweichen, mit spürbaren steuerlichen Folgen.
Je nach Grundstücksart kommen dabei unterschiedliche Bewertungsverfahren zum Einsatz. Bei Mietwohn- und gemischt genutzten Grundstücken spielt vor allem der Liegenschaftszinssatz eine zentrale Rolle: Er wirkt gleich doppelt auf den Wert, sodass schon eine Abweichung von 0,1 Prozentpunkten bei größeren Objekten einen fünf- oder sechsstelligen Unterschied bedeuten kann. Individuelle Mängel wie ein Instandhaltungsstau oder ein feuchter Keller fließen in die typisierte Berechnung dagegen meist nicht ein. Hier kann ein Sachverständigengutachten helfen, einen niedrigeren Wert nachzuweisen. Besonders wichtig: Der Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert wirkt oft unspektakulär, ist aber bindend für die spätere Steuerfestsetzung. Wer mit dem Wert nicht einverstanden ist, muss innerhalb eines Monats gegen genau diesen Bescheid vorgehen.
Mit diesen Fragen beschäftigt sich Michael von Arps-Aubert in seinem aktuellen Fachbeitrag für das DATEV Magazin. Er ist Steuerberater und Partner der Arps-Aubert Steuerberatung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Berlin – einer Partnerkanzlei von Afileon – mit den Schwerpunkten internationales Steuerrecht, Immobilienbesteuerung und -bewertung sowie erbschaftsteuerliche Gestaltungsberatung. Anhand eines konkreten Praxisfalls zeigt er, wie stark sich die Wahl der Bewertungsparameter auf die Steuerlast auswirken kann, und ordnet ein, worauf es bei Verfahren, Bescheid und Fristen ankommt.
Fachbeiträge wie dieser zeigen, was unsere Kanzleien im Verbund auszeichnet: tiefes Fachwissen, das in jeder einzelnen Kanzlei zu Hause ist und unseren Mandanten direkt zugutekommt.
Den vollständigen Beitrag von Michael von Arps-Aubert lesen Sie hier: